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1. geltung
für alle angebote, dienstleistungen, verkäufe und
lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende
gesetzliche vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden
bedingungen.
gegenbestätigungen durch den auftraggeber mit dem hinweis
auf seine eigenen geschäftsbedingungen wird widersprochen.
dessen abweichende bedingungen gelten nur, soweit sie von
uns schriftlich bestätigt werden. entsprechendes gilt
für mündliche nebenabsprachen oder ergänzungsvereinbarungen
zum schriftlichen vertrag.
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2. auftragserteilung, auftragsannahme und
termine
a) aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind. beide parteien akzeptieren dabei in form
von emails übertragene dokumente als rechtsgültig.
b) bei aufträgen mit lieferung an dritte gilt der besteller
als auftraggeber. erfolgt die lieferung an dritte zu deren
gunsten oder ist der empfänger der lieferung durch die
inbesitznahme und weitere verwendung der lieferung in anderer
weise bereichert, so gelten besteller und empfänger der
lieferung gemeinsam als auftraggeber. mit der erteilung eines
solchen auftrages versichert der besteller stillschweigend,
dass das einverständnis hierfür vorliegt.
c) bei bestellung auf rechnung dritter unabhängig, ob
im eigenen oder fremden namen gelten besteller und rechnungsempfänger
gemeinschaftlich als auftraggeber. eine spätere rechnungsänderung
nach bereits erfolgter fakturierung auf wunsch des bestellers
auf einen anderen rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden
schuldbeitritt dieses rechnungsempfängers. mit der erteilung
eines solchen auftrages versichert der besteller stillschweigend,
dass das einverständnis des rechnungsempfängers
hierfür vorliegt.
d) liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich
anzusehen. die im kostenvoranschlag genannten termine für
die auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen planungsstand.
bei nichteinhaltung ist uns eine angemessene nachfrist zu
setzen. nach fruchtlosem ablauf der nachfrist kann der auftraggeber
vom vertrag zurücktreten. bis zu diesem zeitpunkt können
vom auftraggeber bestellte und abgenommene lieferungen und
leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der auftraggeber
würde durch die berechnung wirtschaftlich unangemessen
benachteiligt.
e) fixtermine für die leistungserbringung sind nur gültig,
wenn wir diese schriftlich als fixtermin, festtermin oder
verbindlichen termin bestätigen. bei fixterminen besteht
bei terminüberschreitung für den auftraggeber das
recht zum sofortigen kostenfreien rücktritt vom vertrag.
bis zum zeitpunkt der schriftlichen mitteilung des rücktritts
können von uns die bereits erbrachten und vom auftraggeber
abgenommenen lieferungen und leistungen berechnet werden,
es sei denn der auftraggeber würde durch die berechnung
wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
f) bei höherer gewalt oder umständen, welche die
ausführung angenommener aufträge unausführbar
machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten
und bereits in der ausführung befindlichen aufträgen,
unter ausschluß jeglicher schadensersatzansprüche
entweder vom auftrag zurückzutreten oder den auftragsumfang
herabzusetzen oder den auftrag entsprechend später zu
erledigen. eine vereinbarte frist verlängert sich um
die dauer der verzögerung. eine kündigung durch
den auftraggeber ist jedoch frühestens vier wochen nach
eintritt der oben beschriebenen betriebsstörung möglich.
eine haftung durch uns ist in diesen fällen ausgeschlossen.
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3. auftragsausführung, freigabe durch
den auftraggeber und leistungsumfang
a) wir führen alle aufträge, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart, auf der grundlage des von uns im kostenvoranschlag
beschrieben leistungsumfangs bzw. der vom auftraggeber angelieferten
bzw. übertragenen druckdaten aus. der beschriebene leistungsumfang
wird dabei im vorfeld in mündlicher oder schriftlicher
form abgeklärt und anschliessend im von uns gestellten
kostenvoranschlag schriftlich festgehalten. die daten sind
in den, in unseren kostenvoranschlägen angegebenen dateiformaten
anzuliefern. für abweichende dateiformate können
wir eine fehlerfreie leistung nicht gewährleisten, außer
dieses format ist von uns schriftlich genehmigt. der auftraggeber
haftet in vollem umfang für die vollständigkeit
und richtigkeit dieser daten, auch wenn datenübertragungs-
oder datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von
uns zu verantworten sind.
b) zulieferungen aller art durch den auftraggeber oder durch
einen von ihm eingeschalteten dritten dies gilt auch für
datenträger und übertragene daten unterliegen keiner
prüfungspflicht unsererseits. dies gilt nicht für
offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare
daten. bei datenübertragungen hat der auftraggeber vor
übersendung jeweils dem neuesten technischen stand entsprechend
schutzprogramme für computerviren einzusetzen. die datensicherung
obliegt allein dem auftraggeber. wir sind berechtigt, kopien
anzufertigen.
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4. impressum und werbung
a) auf vertragserzeugnissen können wir mit zustimmung
des auftraggebers in geeigneter weise auf uns hinweisen.
b) wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche zustimmung
des auftraggebers, belegexemplare der aufträge als qualitätsmuster
an dritte zu versenden.
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5. gewerbliche schutzrechte und urheberrechte
der auftraggeber haftet alleine, wenn durch die ausführung
seines auftrages rechte dritter, insbesondere urheberrechte
verletzt werden. der auftraggeber erklärt, dass er im
besitz der vervielfältigungs- und reproduktionsrechte
der eingereichten unterlagen ist. der auftraggeber stellt
uns von allen ansprüchen dritter wegen einer diesbezüglichen
rechtsverletzung frei.
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6. gewährleistung, haftung und rückgaberecht
a) der auftraggeber hat die vertragsgemäßheit
der gelieferten ware sowie der zur korrektur übersandten
vor- und zwischenerzeugnisse in jedem fall zu prüfen.
die gefahr etwaiger fehler geht mit der druck- bzw. fertigungsfreigabe
auf den auftraggeber über, soweit es sich nicht um fehler
handelt, die erst in dem sich an die freigabe anschließenden
fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
das gleiche gilt für alle sonstigen freigabeerklärungen
des auftraggebers. mängel sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von 7 tagen, und schriftlich anzuzeigen. versteckte
mängel, die nach der unverzüglichen untersuchung
nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen
gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
b) rücksendungen jeder art müssen mit uns abgesprochen
werden. unfrei zurück gesandte ware wird nicht angenommen.
bei berechtigter reklamation ersetzten wir die versandkosten.
c) bei farbigen reproduktionen in allen herstellungsverfahren
können geringfügige abweichungen vom original nicht
beanstandet werden. das gleiche gilt technisch bedingt für
den vergleich zwischen sonstigen vorlagen.
d) für abweichungen in der beschaffenheit des eingesetzten
materials haften wir nur bis zur höhe des auftragswertes.
e) hat der auftraggeber auch auf nachfrage keinen ausdruck
der druckdaten zur verfügung gestellt und auch keinen
von uns erstellten proof oder andruck abgenommen, sind wir
von jeder haftung frei. reklamationen werden in diesem zusammenhang
nicht anerkannt.
f) mängel eines teils der gelieferten ware berechtigen
nicht zur beanstandung der gesamten lieferung, es sei denn,
dass die teillieferung für den auftraggeber ohne interesse
ist.
g) mehr- oder minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
menge sind hinzunehmen.
h) bei einem von uns zu vertretenden mangel der gelieferten
sache sind wir nach unserer wahl zur nachbesserung oder ersatzleistung
berechtigt. bei fehlschlagen der nachbesserung steht dem auftraggeber
die wahl zwischen herabsetzung des kaufpreises oder die rückgängigmachung
des vertrages zu.
i) weitergehende ansprüche gleich aus welchem rechtsgrund
- des auftraggebers sind ausgeschlossen. für schäden,
die nicht den gelieferten gegenstand betreffen, übernehmen
wir keine haftung.
j) für schäden aus verzug und pflichtverletzungen
von vertragswesentlichen pflichten haften wir nur, soweit
diese schäden vorhersehbar sind.
k) werden am gelieferten gegenstand veränderungen durch
den auftraggeber oder dritte vorgenommen, ist unsere haftung
ausgeschlossen, es sei denn, der auftraggeber weist nach,
dass die veränderungen für den fehler oder schaden
nicht ursächlich sind.
l) alle uns übergebenen vorlagen werden von uns sorgsam
behandelt. eine haftung bei beschädigung oder abhandenkommen
übernehmen wir nur bis zum materialwert. weitergehende
ansprüche jeglicher art, sind ausgeschlossen.
m) vorgenannte haftungsbeschränkungen gelten nicht bei
grob fahrlässigem und vorsätzlichem verhalten.
n) für verbraucher gelten die gesetzlichen gewährleistungsvorschriften.
o) ersatzansprüche und allfällige mängelrügen
bezüglich der werbemittelverteilung und plakatierung
können nur während der im kostenvoranschlag festgesetzten
dauer der dienstleistungen geltend gemacht werden. die gewährleistungsfrist
ist dabei auf die dauer der leistungserbringung beschränkt.
gegebene mängel sind unverzüglich in schriftform
bekanntzugeben und werden nur dann als relevant angesehen,
wenn sie reproduzierbar oder dokumentiert sind.
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7. preis
a) für unsere produkte und dienstleistungen gilt unsere
aktuelle preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere,
schriftlich bestätigte preise vereinbart. aktualisierungen
und änderungen der preise, sowie fehler in den preislisten
und auf der website sind vorbehalten. für einen laufenden
auftrag sind die von uns ausgestellten kostenvoranschläge
bindend.
b) die preise verstehen ab geschäftssitz wien zuzüglich
umsatzsteuer, versandkosten und sonstiger kosten.
c) nachträglich, d. h. nach unserer auftragsannahme,
veranlasste änderungen des auftrages werden in rechnung
gestellt. als änderung eines auftrages gilt auch jede
änderung der kaufmännischen auftragsdaten (rechnungsempfänger,
lieferanschrift, versandart, zahlungsweg u. dgl.). änderungen
auf wunsch des auftraggebers werden pauschal mit einer gebühr
von eur 25.- € zzgl. umsatzsteuer in rechnung gestellt.
d) änderungen angelieferter oder übertragener daten
und ähnliche vorarbeiten, die vom auftraggeber veranlasst
sind, werden separat berechnet.
e) wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige vorarbeiten
insbesondere an den angelieferten oder übertragenen daten
des auftraggebers ohne rücksprache mit diesem selbständig
auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen interesse
des auftraggebers liegt oder zur einhaltung des fertigstellungstermins
des auftrages beiträgt. solche arbeiten werden nach ihrem
jeweiligen zeitlichen aufwand berechnet. entstehen dem auftraggeber
hierdurch mehrkosten, die zehn prozent des auftragswertes
(angebotspreis) übersteigen, ist für den teil der
mehrkosten, der zehn prozent des auftragswertes mindestens
50.- € zzgl. umsatzsteuer - übersteigt, vorab die
zustimmung des auftraggebers zur berechnung dieser kosten
einzuholen.
f) bei stornierung eines auftrages durch den auftraggeber
oder bei nichtlieferung der daten bis zum vereinbarten termin,
ist eine bearbeitungsgebühr i. h. v. 50.- € zzgl.
umsatzsteuer fällig. liegen die von uns bereits erbrachten
leistungen über diesem betrag, so wird auf grundlage
dieser leistungen abgerechnet. |
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8. versand
a) erfüllungsort ist sitz der firma, stiegengasse 4/6,
1060 wien, österreich.
b) die lieferung erfolgt an die vom besteller angegebene lieferadresse.
eine abweichende vereinbarung bedarf unserer schriftlichen
zustimmung.
c) der versand erfolgt auf rechnung des auftraggebers.
d) sobald die ware an einen spediteur, frachtführer oder
die post übergeben ist, spätestens bei verlassen
unserer unternehmensräume, trägt der auftraggeber
die gefahr für die ware. der gefahrübergang auf
den auftraggeber erfolgt auch bei frei-haus-lieferungen.
e) jede sendung, bei der eine äußerliche beschädigung
vorliegt, ist vom auftraggeber nur anzunehmen unter feststellung
des schadens seitens des spediteurs/frachtführers. soweit
dies unterbleibt, erlöschen alle schadensersatzansprüche
hieraus uns gegenüber. |
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9. eigentumsvorbehalt
a) alle gelieferten waren bleiben in unserem eigentum bis
zur erfüllung sämtlicher forderungen aus dem liefervertrag.
handelt es sich bei dem besteller um einen unternehmer oder
eine juristische person des öffentlichen rechts oder
um ein öffentlich-rechtliches sondervermögen, bleibt
die ware unser eigentum bis zum eingang aller zahlungen aus
der geschäftsverbindung mit dem besteller.
b) die forderungen des vertragspartners aus etwaiger weiterveräußerung
der vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.
sie dienen in dem selben umfang zur sicherung wie die vorbehaltsware.
wird die vorbehaltsware vom vertragspartner zusammen mit anderen,
nicht von uns verkauften waren veräußert, so gilt
die abtretung der forderung aus der weiterveräußerung
nur in hälfte des weiterveräußerungswertes
der jeweils veräußerten vorbehaltsware.
c) zugriffe dritter auf die uns gehörenden waren und
forderungen sind uns vom vertragspartner unverzüglich
mitzuteilen. |
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10. zahlungsbedingungen
a) bei allen aufträgen kann eine angemessene vorauszahlung
verlangt werden.
b) die zahlung hat per banküberweisung oder barzahlung
zu erfolgt.
c) die rechnungslegung erfolgt nach vollständig erbrachter
leistung bzw. produktfertigung. bei gewählten all-in-one
packages können die vollstandig erbrachten teilleistungen
des packages als teilzahlungen des gesamtbetrages verrechnet
werden. bei einer promotiondauer von über einem monat
können die monatlich erbrachten teilleistungen ebenfalls
als teilzahlungen des gesamtbetrages verrechnet werden. wenn
schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die rechnungslegung
per email.
d) rechnungen sind binnen 14 tagen nach erhalt ohne abzug
zahlbar, sofern nicht schriftlich andere zahlungsbedingungen
vereinbart wurden.
e) wird die vereinbarte zahlungsfrist nicht eingehalten, d.h.
ist das austellen einer zahlungserinnerung bzw. einer mahnung
nötig, wird von uns eine bearbeitungspauschale von 50.-€
zzgl. umsatzsteuer eingehoben. bei zahlungsverzug des kunden
sind wir berechtigt, nach unserer wahl den ersatz des tatsächlich
entstandenen schadens oder verzugszinsen in gesetzlicher höhe
zu begehren.
f) werden die von uns erstellten zahlungsauforderungen ignoriert,
übergeben wir den fall unverzüglich unserer rechtsabteilung
und schalten das inkasso service ein.
g) ist die erfüllung des zahlungsanspruchs wegen einer
nach vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen verschlechterung
der vermögensverhältnisse des auftraggebers gefährdet,
so sind wir berechtigt, vorauszahlung zu verlangen, ware zurückzubehalten
und die weiterarbeit einzustellen. diese rechte stehen uns
auch zu, wenn sich der auftraggeber mit der bezahlung von
lieferungen bzw. dienstleistungen in verzug befindet, die
auf demselben vertragsverhältnis beruhen. |
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11. abrechnung, genehmigungen und änderungen
die von uns erstellten rechnungen erfolgen unter dem vorbehalt
etwaiger irrtümer. wir können bis spätestens
zehn tagen nach zugang der rechnung beim auftraggeber eine
neue, berichtigte rechnung erstellen. zehn tage nach zugang
der rechnung beim auftraggeber gilt die rechnung von diesem
als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser frist
schriftlich unter angabe der beanstandeten rechnungsposition
uns gegenüber gerügt. nach ablauf der zehn-tage-frist
ist eine änderung der rechnung ausgeschlossen. dies gilt
auch für gewünschte änderungen des rechnungsempfängers
oder der rechnungsanschrift. die zehn-tage-frist berührt
nicht die pflicht zur zur mängelrüge innerhalb der
in diesen AGB bestimmten kürzeren fristen. |
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12. handelsbrauch und copyright
a) im kaufmännischen verkehr gelten die handelsbräuche
der druckindustrie (z. b. keine herausgabepflicht von zwischenerzeugnissen
wie daten, lithos oder druckplatten, die zur herstellung des
geschuldeten endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender
auftrag erteilt wurde.
b) für von uns im kundenauftrag erbrachte kreative leistungen,
insbesondere an graphischen entwürfen, bild- und textmarken,
layouts usw. behalten wir uns alle rechte vor (copyright).
der auftraggeber bezahlt mit seinem entgelt für diese
arbeiten nur die erbrachte arbeitsleistung selbst, nicht jedoch
die rechte am geistigen eigentum, insbesondere nicht das recht
der weiteren vervielfältigung. das copyright kann dem
auftraggeber oder einem dritten gegen entgelt übertragen
werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. die rechte
gehen in diesem falle erst mit bezahlung des vereinbarten
entgelts in das eigentum des auftraggebers bzw. des dritten
über. |
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13. daten und auftragsunterlagen des auftraggebers
sowie datenverarbeitung
a) die von uns aufgrund des geschäftsvorfalls erhaltenen
daten werden ausschließlich zur bearbeitung in unserem
hause gespeichert.
b) alle vom auftraggeber eingebrachten oder übersandten
sachen, insbesondere vorlagen, daten und datenträger,
werden nur nach schriftlicher vereinbarung und gegen besondere
vergütung über den zeitpunkt der übergabe des
endproduktes hinaus archiviert. sollen diese sachen versichert
werden, so hat dies bei fehlender vereinbarung der auftraggeber
selbst zu besorgen. eine haftung durch uns für beschädigung
oder verlust egal aus welchem grund ist ausgeschlossen.
c) das recovern archivierter daten, d. h., die suche der daten
im archiv, ihre dekomprimierung und vorbereitung für
die weitere bearbeitung wird mit 50.- € zzgl. umsatzsteuer
für jeden archivierten druckauftrag berechnet.
d) der versand von daten oder anderen auftragsunterlagen an
den auftraggeber oder einen dritten erfolgt gegen entgelt.
er beträgt je sendung pauschal 50.- € zzgl. umsatzsteuer
sowie fracht- und / oder kurierkosten. |
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14. haftung für links
wir distanzieren uns ausdrücklich von den inhalten aller
auf www.flyern.com gelinkten seiten und übernehmen keinerlei
haftung für die hier angebotenen informationen .
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15. geltendes recht
als grundlage der gesamten geschäftsbeziehung gilt ausschließlich
österreichisches recht. |
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16. gerichtsstand
ausschließlicher gerichtsstand für alle ansprüche
aus der geschäftsverbindung ist wien. wir sind darüber
hinaus berechtigt, am allgemeinen gerichtsstand des kunden
zu klagen. dies gilt nicht für den verbraucher.
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17. salvatorische klausel
soweit bedingungen der oben aufgeführten allgemeinen
geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind
oder werden, sind die übrigen bedingungen weiterhin wirksam.
die unwirksame bedingung wird durch die gesetzliche regelung
ersetzt. |
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stand: oktober 2007download der agbs als *.pdf
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